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Urteil im Fall: www.b2bsphere.de

  • Autorenbild: Rechtsanwalt Benedikt Tillmann
    Rechtsanwalt Benedikt Tillmann
  • 18. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Zur Rückzahlungspflicht des Zahlungsempfängers beim Onlinebetrug


Der Kläger bestellte in einem Onlineshop, zu dieser Zeit erreichbar unter der Domain:

„www.b2bsphere.de“, ein Produkt zum Preis von 173,99 EUR. Die Zahlung erfolgte umgehend, auf die

vom Verkäufer genannte Bankverbindung: „DE2282070366006380XXXX“, die Bankverbindung des

Beklagten, in der Annahme, eine Kaufpreiszahlung zu tätigen. Der Kläger erhielt das Produkt, wie von

den Verkäufern von Anfang an geplant, nie und widerrief, das ohnehin nichtige Rechtsgeschäft.

Der Beklagte nahm monatelang Gelder in Höhe von mehr als 20.000, - EUR für die Betreiber des

Onlineshops auf seinem Privatkonto entgegen und ermöglichte die Transaktion vieler Geldbeträge ins

Ausland. Dabei behielt der Beklagte die volle Kontrolle über den Zugang zu seinem Bankkonto und

dessen Guthaben.


Der Kläger forderte in Vertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei Benedikt Tillmann vom Zahlungsempfänger die Rückzahlung des überwiesenen Guthabens.


Zu Recht, entschied das Gericht. Wer durch Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.



Sind Sie auch Opfer eines Onlinebetrugs durch den Onlineshop b2bsphere.de oder eines anderen geworden, dann melden Sie sich gerne bei uns.

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