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Immobilienrecht in Dresden – rechtssicher beraten bei Kauf, Übertragung und Nutzung von Immobilien

Ob beim Immobilienkauf, bei Streit mit Miteigentümern oder bei der Übertragung im Rahmen einer Erbschaft – als erfahrener Anwalt für Immobilienrecht in Dresden unterstütze ich Sie bei der Vertragsgestaltung, rechtlichen Absicherung und außergerichtlichen wie gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.

Kaufvertrag, Grundschuld, Erbschaft oder Vermietung – ich begleite Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Immobilie.

Der Kauf oder die Veräußerung einer Immobilie ist für viele Menschen die wichtigste wirtschaftliche Entscheidung ihres Lebens – umso wichtiger ist eine rechtssichere Vertragsgestaltung und Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Immobilienrecht. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen und Notarverträgen, berate bei der Grundschuld-Bestellung zur Kreditsicherung und begleite Sie im Zusammenhang mit Darlehensverträgen, etwa zur Finanzierung von Haus oder Wohnung.

Auch bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Erbschaft oder vorweggenommenen Erbfolge stehe ich Ihnen mit juristischem Know-how zur Seite – etwa bei der Absicherung von Wohnrechten, Nießbrauch oder der Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft.

Darüber hinaus berate ich Sie bei der Begründung und Verwaltung von Miteigentum, etwa bei Wohnungseigentum (WEG), bei Grundstücken im gemeinschaftlichen Besitz sowie bei der Gründung und rechtssicheren Strukturierung einer Grundstücks-GbR. Ich unterstütze Sie bei Streitigkeiten zwischen Miteigentümern, bei Fragen zu baulichen Veränderungen, Nutzungsregelungen oder bei der Auflösung von Miteigentum.

Im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich – prüfe und erstelle ich Mietverträge, berate Sie zu Mieterhöhungen, Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen oder Modernisierungsmaßnahmen. Auch bei Bauvorhaben oder Auseinandersetzungen mit Bauunternehmen, Architekten oder Behörden vertrete ich Ihre Interessen konsequent.

Meine Tätigkeit im Immobilienrecht umfasst insbesondere:

- Gestaltung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen und Notarverträgen
- Beratung zur Grundschuld, Hypothek und sonstigen Kreditsicherheiten
- Unterstützung bei Darlehensverträgen mit Banken
- Immobilienübertragungen durch Schenkung oder im Erbfall
- Regelung von Wohnrechten, Nießbrauch oder Altenteil
- Konflikte zwischen Miteigentümern, z. B. bei Erbengemeinschaften oder Grundstücks-GbRs
- Beratung bei der Vermietung und Erstellung individueller Mietverträge
- Begleitung bei Bauvorhaben, Baurecht und Baumängeln
- Rechtliche Vertretung bei Streit mit Nachbarn, Behörden oder Geschäftspartnern

Verlassen Sie sich auf meine kompetente und praxisorientierte Begleitung in allen Fragen rund um das Immobilienrecht – damit Ihre Investition langfristig abgesichert ist und Sie juristisch auf der sicheren Seite stehen.

Setzen Sie auf

Rechtsanwalt Benedikt Tillmann

Rechtsanwalt Benedikt Tillmann

Rechtsanwalt für Strafrecht, Steuerrecht, Immobilienrecht & Privatrecht

FAQ – Häufige Fragen

Was ist eine Teilungsversteigerung – und wann droht sie?

Die Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Aufhebung von Miteigentum an einer Immobilie, wenn sich die Eigentümer nicht über Verkauf oder Nutzung einigen können (§ 180 ZVG). Sie wird häufig bei zerstrittenen Erbengemeinschaften oder Bruchteilsgemeinschaften beantragt. Jeder Miteigentümer kann sie ohne Zustimmung der anderen beantragen. Im Unterschied zur Zwangsversteigerung zur Schuldeneintreibung (z. B. durch Banken) geht es bei der Teilungsversteigerung allein um die Auflösung des gemeinsamen Eigentums. Das Objekt wird öffentlich versteigert – oft unter Marktwert.

Ist eine Erbengemeinschaft eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine GbR?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft – die Erben können nicht einzeln über ihren Anteil am Grundstück verfügen, sondern nur gemeinsam. Sie ist weder eine Bruchteilsgemeinschaft noch automatisch eine GbR.

Erst nach der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kann echtes Miteigentum in Form einer Bruchteilsgemeinschaft entstehen. Eine Grundstücks-GbR kann entstehen, wenn die Erben ein geerbtes Grundstück nach außen gemeinsam verwalten oder vermieten – dies erfordert aber eine bewusste gemeinsame Zweckverfolgung.

Was ist eine Grundstücks-GbR und wie unterscheidet sie sich von Miteigentum?

Bei einer Grundstücks-GbR handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern die GbR als eigenständige juristische Person im Grundbuch als Eigentümerin geführt wird. Die Beziehungen und Rechte der Gesellschafter werden durch den Gesellschaftsvertrag geregelt, was flexible und individuell anpassbare Strukturen ermöglicht.

Wie läuft eine Immobilienübertragung bei Erbschaft oder Schenkung ab?

Bei einer Übertragung im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung müssen Grundbuchänderungen, steuerliche Folgen und ggf. Rechte Dritter (z. B. Pflichtteilsberechtigte) beachtet werden. Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung von Übertragungsverträgen, der Absicherung von Wohnrechten und der Abwicklung mit dem Nachlassgericht oder dem Finanzamt.

Was ist eine Bruchteilsgemeinschaft bei Immobilien – und welche Risiken bestehen?

Bei einer Bruchteilsgemeinschaft sind die Miteigentümer jeweils einzeln im Grundbuch als Anteilseigner eingetragen. Jeder ist grundsätzlich frei, über seinen Anteil zu verfügen – was ohne klare vertragliche Regelungen zu Konflikten bei Nutzung, Verwaltung oder Verkauf führen kann. In Streitfällen droht unter Umständen sogar eine Teilungsversteigerung.

Was ist eine Grundschuld – und welche Risiken birgt sie?

Die Grundschuld ist ein Sicherungsrecht zugunsten der Bank zur Absicherung eines Kredits. Sie wird im Grundbuch eingetragen und bleibt oft auch nach Rückzahlung des Darlehens bestehen, wenn sie nicht gelöscht wird. Ich prüfe für Sie die Grundschuldbestellung, berate zu Rangverhältnissen und verhindere, dass Sie unnötige Risiken übernehmen.

Warum sollte ich einen Anwalt vor dem Immobilienkauf einschalten, wenn der Vertrag doch ohnehin beim Notar abgeschlossen wird?

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und darf keine einseitige Rechtsberatung übernehmen. Ein Anwalt kann hingegen ausschließlich Ihre Interessen vertreten, den Vertrag individuell prüfen und auf Risiken wie versteckte Mängel, Belastungen oder steuerliche Konsequenzen hinweisen. Das kann spätere Konflikte vermeiden – besonders bei hohen Kaufpreisen, familiären Übertragungen oder komplizierten Finanzierungen.

Kontaktieren Sie mich gerne

Schreiben Sie mir Ihr Anliegen und ich werde mich bei Ihnen melden.

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