
Suchen Sie einen Strafverteidiger in Dresden? Sehen Sie sich mit Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft konfrontiert? Finden Sie Ihren Ansprechpartner im Straf- und Bußgeldverfahren.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht in Dresden verteidige ich Sie engagiert und zuverlässig bei strafrechtlichen Vorwürfen – ob wegen Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Verkehrsstraftaten (z. B. Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt, Fahrverbot) oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Auch im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht bin ich Ihr starker Partner – von der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren über die Verteidigung in der Hauptverhandlung bis hin zur Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren oder bei wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Zusätzlich vertrete ich Sie kompetent im Bußgeldverfahren – etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsvergehen oder anderen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Ich prüfe die Erfolgsaussichten eines Einspruchs, kläre technische Messfehler auf und kämpfe dafür, Punkte in Flensburg, Bußgelder oder Fahrverbote abzuwenden.
Zögern Sie nicht, frühzeitig Kontakt aufzunehmen – bei einer Hausdurchsuchung, einer Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft, einem Bußgeldbescheid, einem Strafbefehl oder einer Anklage ist schnelles und professionelles Handeln entscheidend.
Vertraulich. Effektiv. Durchsetzungsstark. Ihr Anwalt für Strafverteidigung und Bußgeldverfahren in Dresden – jetzt Kontakt aufnehmen und Termin vereinbaren.
FAQ – Häufige Fragen
Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalte?
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Schweigen ist Ihr gutes Recht – alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht, der Akteneinsicht beantragen und Ihre Verteidigung gezielt vorbereiten kann.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Ja – in vielen Fällen ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sinnvoll. Fehler bei der Messung (z. B. bei Blitzern, Abstandsmessung oder Rotlichtverstößen) sind keine Seltenheit. Als Anwalt für Verkehrsrecht prüfe ich die Beweislage, die Technik und die Verfahrensfehler und vertrete Sie im Bußgeldverfahren – mit dem Ziel, Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot zu vermeiden.
Wie sollte ich mich bei einer Hausdurchsuchung verhalten?
1. Prüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss: Lassen Sie die Ermittlungspersonen nur Räume betreten, die im Beschluss genannt sind!
2. Rufen Sie Ihren Anwalt an.
3. Verhalten Sie sich kooperativ, machen Sie aber keine Aussagen zur Sache selbst.
4. Lassen Sie sich ein Protokoll aushändigen.
Wie lange dauert ein Strafverfahren?
Die Dauer eines Strafverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab – z. B. der Art des Vorwurfs, der Arbeitsbelastung der Gerichte oder dem Umfang der Ermittlungen. Ein Ermittlungsverfahren kann wenige Wochen oder mehrere Monate dauern. Als Ihr Anwalt halte ich Sie über den Stand des Verfahrens stets auf dem Laufenden und setze mich für eine zügige und faire Bearbeitung ein.
Was kostet die Strafverteidigung?
Die Kosten eines Strafverteidigers richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. In bestimmten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung oder der Staat (bei Pflichtverteidigung) die Kosten. Ich kläre Sie transparent über alle entstehenden Kosten auf – in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?
Je nach Menge, Substanz und Vorstrafen reichen die Strafen bei Drogenbesitz oder -handel von einer Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Besonders streng wird mit sogenannten „nicht geringen Mengen“ umgegangen. Eine frühe und spezialisierte Strafverteidigung kann helfen, das Strafmaß deutlich zu reduzieren – auch mit dem Ziel, eine Verfahrenseinstellung oder Bewährungsstrafe zu erreichen.
Kann ich auch nach einer Verurteilung noch etwas tun?
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Wie erreiche ich meinen Verteidiger außerhalb regulärer Geschäftszeiten?
Schreiben Sie eine SMS an 01712967455 und schildern Sie kurz Ihre Situation. Bei Dringlichkeit melden wir uns umgehend.
Was soll ich tun, wenn ich einer Sexualstraftat beschuldigt werde?
Der Vorwurf einer Sexualstraftat (z. B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) ist höchst belastend – sowohl juristisch als auch persönlich. Wichtig ist: Schweigen Sie unbedingt gegenüber der Polizei oder Dritten und beauftragen Sie sofort einen Strafverteidiger. Frühzeitige anwaltliche Vertretung ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte vor falschen Anschuldigungen zu schützen.
Wie läuft ein Strafverfahren im Sexualstrafrecht ab?
Ein Verfahren beginnt in der Regel mit einer Anzeige oder einem Anfangsverdacht. Es folgen Ermittlungen, gegebenenfalls eine Vernehmung, und bei hinreichendem Tatverdacht eine Anklage. Besonders im Sexualstrafrecht kann es zu belastenden Situationen kommen – z. B. Konfrontationen mit der Aussage der mutmaßlichen Geschädigten. Als Ihr Anwalt achte ich darauf, dass Ihre Verteidigungsrechte gewahrt bleiben und die Ermittlungen objektiv geführt werden.
Sollte ich mich auch verteidigen lassen, wenn ich zu Unrecht beschuldigt wurde?
Ja – gerade im Sexualstrafrecht gibt es viele falschen Beschuldigungen. Die Aussage des mutmaßlichen Opfers ist häufig das einzige belastende Beweismittel. Sie kann aber ausreichen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Ich prüfe die Glaubhaftigkeit der Aussagen, analysiere Widersprüche und arbeite mit spezialisierten Gutachtern, wenn nötig. Ziel ist es, eine Verfahrenseinstellung, einen Freispruch oder eine möglichst milde Sanktion zu erreichen.
Kontaktieren Sie mich gerne
Schreiben Sie mir Ihr Anliegen und ich werde mich bei Ihnen melden.