
Steuerrecht - Ihr Partner bei Streit mit dem Finanzamt
Ob Steuerbescheid, Betriebsprüfung, Säumniszuschläge oder Steuerstrafverfahren: Als Rechtsanwalt für Steuerrecht in Dresden vertrete ich Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen gegenüber Finanzämtern, Straf- und Bußgeldstellen sowie Finanzgerichten. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – fachlich fundiert, diskret und durchsetzungsstark.
Steuerrechtliche Beratung, Einspruchsverfahren, Verteidigung im Steuerstrafrecht – rechtlich sicher durchsetzen, was Ihnen zusteht.
Das deutsche Steuerrecht ist komplex – und bereits kleine Fehler können gravierende finanzielle oder sogar strafrechtliche Folgen haben. Als Rechtsanwalt für Steuerrecht berate und vertrete ich Sie kompetent in sämtlichen steuerrechtlichen Fragestellungen. Ich unterstütze Sie sowohl im außergerichtlichen Verfahren gegenüber dem Finanzamt als auch im gerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht oder bei strafrechtlichen Ermittlungen im Steuerstrafrecht.
Meine Tätigkeit umfasst unter anderem Fragen aus dem Einkommensteuerrecht und Lohnsteuerrecht, dem Umsatzsteuerrecht, der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Auch im Bereich der Grunderwerbsteuer, bei steuerlichen Außenprüfungen, in Fragen der Verjährung von Steuerforderungen sowie bei der Haftung von Geschäftsführern oder Gesellschaftern für steuerliche Vergehen bin ich für Sie da. Darüber hinaus berate ich im internationalen Steuerrecht, etwa bei Wohnsitzverlagerungen oder Fragen zur Wegzugsbesteuerung.
Kommt es zu Konflikten mit dem Finanzamt, prüfe ich für Sie alle verfügbaren Rechtsmittel und gestalte diese rechtssicher. Dazu gehören der Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide, der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zur Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Klage vor dem Finanzgericht. In wirtschaftlich angespannten Situationen berate ich Sie zu Anträgen auf Stundung oder Erlass von Steuern. Im Steuerstrafrecht übernehme ich die rechtssichere Ausarbeitung einer Selbstanzeige, die Verteidigung bei Ermittlungen der Steuerfahndung sowie die Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen oder Sonderprüfungen zur Umsatzsteuer.
Ich vertrete Ihre Interessen engagiert, unabhängig und lösungsorientiert – sei es zur Durchsetzung Ihrer steuerlichen Rechte oder zur Abwehr strafrechtlicher Risiken. Eine rechtssichere steuerliche Gestaltung, ein erfolgreicher Einspruch oder die Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen erfordern frühzeitige anwaltliche Unterstützung. Vermeiden Sie unnötige Risiken – ich helfe Ihnen, Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt konsequent durchzusetzen.
FAQ – Häufige Fragen
Wie erfolgt die Bezahlung in Steuer(straf)verfahren?
Abweichend vom RVG vereinbaren wir in Steuersachen regelmäßig ein Stundenhonorar. Es werden Vorschussrechnungen und Endabrechnungen erstellt.
Welche Fristen gelten im Steuerrecht?
Im Steuerrecht gelten verschiedene Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. So beträgt die Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe. Die reguläre Festsetzungsverjährung für Steuerforderungen liegt bei vier Jahren. In Fällen von Steuerhinterziehung kann sich die Verjährungsfrist jedoch auf bis zu zehn Jahre verlängern. Ich prüfe Ihre individuelle Fristsituation sorgfältig und stelle sicher, dass keine Fristen zu Ihrem Nachteil verstreichen.
Was kann ich tun, wenn ich einen fehlerhaften Steuerbescheid erhalten habe?
Wenn Sie einen Steuerbescheid erhalten, der nach Ihrer Einschätzung falsch ist (z. B. wegen falscher Einkommensberechnung, nicht anerkannter Werbungskosten o. ä.), können Sie Einspruch einlegen – innerhalb eines Monats nach Zustellung. Ich prüfe Ihren Bescheid sorgfältig und formuliere rechtssichere Einspruchsschreiben.
Wann ist eine Selbstanzeige im Steuerstrafrecht sinnvoll?
Eine Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken – aber nur, wenn sie vollständig, rechtzeitig und korrekt erfolgt. Fehler können zu strafrechtlicher Verfolgung trotz Anzeige führen. Lassen Sie sich daher unbedingt anwaltlich begleiten. Ich gestalte Ihre Selbstanzeige rechtssicher und vertrete Sie im weiteren Verfahren.
Was passiert bei einer steuerlichen Betriebsprüfung?
Die Betriebsprüfung dient der Kontrolle Ihrer Steuererklärungen und Buchführung. Dabei können Fragen zu Einnahmen, Betriebsausgaben oder Buchführungsfehlern entstehen. Ich begleite Sie ab dem ersten Prüfungsschreiben und übernehme die Kommunikation mit dem Prüfer – um unberechtigte Nachforderungen oder strafrechtliche Risiken zu vermeiden.
Muss ich bei einer Vorladung durch die Steuerfahndung aussagen?
Nein – Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Im Steuerstrafrecht gilt ebenfalls das Schweigerecht. Ich übernehme Ihre Vertretung gegenüber der Steuerfahndung, sichere Akteneinsicht und entwickle mit Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie.
Kontaktieren Sie mich gerne
Schreiben Sie mir Ihr Anliegen und ich werde mich bei Ihnen melden.