
Allgemeines Zivilrecht – Ihre rechtliche Unterstützung bei Verträgen, Schadensersatz und Streitigkeiten
Im Alltag entstehen viele rechtliche Fragen – sei es beim Kauf mangelhafter Ware, bei Streitigkeiten aus einem Werkvertrag, bei Schadensersatzforderungen oder im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung. Ich berate und vertrete Sie engagiert in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts – außergerichtlich und vor Gericht.
Verlässliche Hilfe bei Kaufrecht, Vertragsrecht, Werkvertragsrecht und Scheidung
Kompetente Unterstützung in diesen Bereichen des Zivilrechts:
- Kaufrecht: Rücktritt, Minderung, Schadensersatz bei Sachmängeln, Lieferverzug oder Fehlkauf – ich prüfe Ihre Ansprüche und setze sie durch.
- Werkvertragsrecht: Auseinandersetzungen über Baumängel, verzögerte Leistungen oder unbezahlte Rechnungen – rechtssicher geregelt.
- Allgemeines Vertragsrecht: Erstellung, Prüfung und Durchsetzung individueller Verträge – von AGB bis Vergleichsvereinbarungen.
- Schadensersatzrecht: Durchsetzung von Ansprüchen bei Sach- oder Personenschäden, auch bei Verkehrsunfällen oder Pflichtverletzungen.
- Einvernehmliche Scheidung: Rechtssichere Begleitung bei Trennung, Scheidungsantrag und einvernehmlicher Vermögensaufteilung – mit Blick auf das Wesentliche.
FAQ – Häufige Fragen
Was tun nach einem Verkehrsunfall?
1. Unfallstelle sichern
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste tragen, Warndreieck aufstellen.
2. Polizei rufen
Besonders bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder hohem Sachschaden.
3. Beweise sichern
Fotos vom Unfallort, Fahrzeugpositionen, Schäden und Umgebung machen. Daten aller Beteiligten (Fahrer, Halter, Versicherer) und Zeugen notieren.
4. Keine Schuldeingeständnisse abgeben
Sprechen Sie vor Ort keine rechtliche Bewertung aus – auch nicht aus Höflichkeit.
5. Anwalt einschalten
Ich übernehme die Schadensregulierung direkt mit der gegnerischen Versicherung, kläre die Haftung, sichere Ihre Ansprüche (z. B. Reparaturkosten, Mietwagen, Schmerzensgeld) und verhindere Kürzungen.
Wichtig: Bei klarer Fremdhaftung trägt die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten.
Wie funktioniert eine einvernehmliche Scheidung?
Für eine einvernehmliche Scheidung muss das Trennungsjahr erfüllt sein, beide Ehepartner müssen die Scheidung wollen und sich über zentrale Punkte wie Unterhalt, Vermögen und Versorgungsausgleich einig sein.
Ich helfe Ihnen bei der Formulierung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, reiche den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein und begleite Sie durch das gesamte Verfahren – diskret, zügig und mit klarem Blick auf Ihre Interessen. Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht nur kostengünstiger, sondern auch emotional entlastender.
Mein Kunde zahlt nicht – wie komme ich an mein Geld?
Zahlt ein Kunde trotz Mahnung nicht, sollten Sie schnell handeln: Ich prüfe Ihre Forderung, spreche eine anwaltliche Zahlungsaufforderung aus und leite bei Bedarf das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage ein. Bei Titel-Erwirkung übernehme ich die Zwangsvollstreckung – z. B. Kontopfändung oder Eintrag ins Schuldnerverzeichnis.
Oft führt schon ein anwaltliches Schreiben zur Zahlung. Je früher Sie rechtlich gegen Zahlungsverzug vorgehen, desto größer die Erfolgschancen. Die entstehenden Kosten können bei berechtigter Forderung dem Schuldner auferlegt werden.
Kontaktieren Sie mich gerne
Schreiben Sie mir Ihr Anliegen und ich werde mich bei Ihnen melden.