Wo gehobelt wird, fallen Späne - Bei der Führung eines Unternehmens kommt es naturgemäß zu Streitigkeiten. Wappnen wir uns bestmöglich.
Sie gestalten die Welt - Ihr Anwalt Ihre Verträge.
Durch clevere Vertragsgestaltung schütze ich Sie vor Verlusten und schaffe das Fundament für nachhaltiges Wachstum.
Ein Unternehmen zu führen bedeutet, täglich Entscheidungen zu treffen. Damit diese Entscheidungen nicht zum rechtlichen Risiko werden, stehe ich Ihnen als strategischer Partner zur Seite. Mein Ziel ist es, Konflikte zu lösen, bevor sie entstehen, und Ihre wirtschaftlichen Interessen rechtlich wasserdicht abzusichern.
Meine Schwerpunkte im Unternehmensrecht
* Kaufrecht & Werkvertragsrecht: Ob komplexe Lieferverträge oder individuelle Werkleistungen – ich sorge dafür, dass Ihre Ansprüche auf Leistung und Gewährleistung präzise definiert sind.
* Handels- und Gesellschaftsrecht: Von der Wahl der richtigen Rechtsform bis zur laufenden Beratung unterstütze ich GmbHs, GbRs und Miteigentümer dabei, rechtlich stabil zu agieren.
* Gesellschaftsverträge – Vorsorge und Konfliktlösung: Ein guter Vertrag ist wie ein Schutzschild. Ich gestalte Satzungen, die nicht nur den Status quo regeln, sondern auch für Krisen oder Gesellschafterwechsel klare Lösungen bieten.
* Wettbewerbsrecht: Ich verteidige Sie gegen unberechtigte Abmahnungen von Konkurrenten und helfe Ihnen, eigene Ansprüche bei unlauterem Wettbewerb konsequent durchzusetzen.
* Unternehmensnachfolge: Den Staffelstab zu übergeben erfordert Fingerspitzengefühl. Ich begleite Sie beim Verkauf, Vererben oder Verpachten Ihres Lebenswerks.
* Unternehmenssteuern: Recht und Steuern sind untrennbar. Ich unterstütze Sie bei Fragen zu Umsatzsteuer & Gewerbesteuer sowie bei der rechtlichen Einordnung von EÜR & Bilanzen.
* Immobilientransaktionen: Sicherheit beim Immobilienerwerb und -veräußerung durch sorgfältige Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen.
Warum Prävention der beste Rechtsschutz ist: Ein durchdachter Vertrag kostet einen Bruchteil dessen, was ein langjähriger Rechtsstreit an Zeit, Nerven und Kapital verschlingt. Ich sorge dafür, dass Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Bitte lassen Sie sich vor Vertragsschluss beraten.
Gemeinsam sichern wir Ihre Zukunft ab
Haben Sie ein konkretes Projekt oder möchten Sie Ihre bestehenden Verträge auf den Prüfstand stellen? Lassen Sie uns in einem Erstgespräch klären, wie ich Sie am besten unterstützen kann.
Aber auch wenn der Streit bereits entfacht ist, kontaktieren Sie mich, ich verteidige Sie und setze Ihre Rechte durch.
FAQ – Häufige Fragen
Was tun nach einem Verkehrsunfall?
1. Unfallstelle sichern
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste tragen, Warndreieck aufstellen.
2. Polizei rufen
Besonders bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder hohem Sachschaden.
3. Beweise sichern
Fotos vom Unfallort, Fahrzeugpositionen, Schäden und Umgebung machen. Daten aller Beteiligten (Fahrer, Halter, Versicherer) und Zeugen notieren.
4. Keine Schuldeingeständnisse abgeben
Sprechen Sie vor Ort keine rechtliche Bewertung aus – auch nicht aus Höflichkeit.
5. Anwalt einschalten
Ich übernehme die Schadensregulierung direkt mit der gegnerischen Versicherung, kläre die Haftung, sichere Ihre Ansprüche (z. B. Reparaturkosten, Mietwagen, Schmerzensgeld) und verhindere Kürzungen.
Wichtig: Bei klarer Fremdhaftung trägt die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten.
Wie funktioniert eine einvernehmliche Scheidung?
Für eine einvernehmliche Scheidung muss das Trennungsjahr erfüllt sein, beide Ehepartner müssen die Scheidung wollen und sich über zentrale Punkte wie Unterhalt, Vermögen und Versorgungsausgleich einig sein.
Ich helfe Ihnen bei der Formulierung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, reiche den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein und begleite Sie durch das gesamte Verfahren – diskret, zügig und mit klarem Blick auf Ihre Interessen. Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht nur kostengünstiger, sondern auch emotional entlastender.
Mein Kunde zahlt nicht – wie komme ich an mein Geld?
Zahlt ein Kunde trotz Mahnung nicht, sollten Sie schnell handeln: Ich prüfe Ihre Forderung, spreche eine anwaltliche Zahlungsaufforderung aus und leite bei Bedarf das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage ein. Bei Titel-Erwirkung übernehme ich die Zwangsvollstreckung – z. B. Kontopfändung oder Eintrag ins Schuldnerverzeichnis.
Oft führt schon ein anwaltliches Schreiben zur Zahlung. Je früher Sie rechtlich gegen Zahlungsverzug vorgehen, desto größer die Erfolgschancen. Die entstehenden Kosten können bei berechtigter Forderung dem Schuldner auferlegt werden.
Kontaktieren Sie mich gerne
Schreiben Sie mir Ihr Anliegen und ich werde mich bei Ihnen melden.

