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Strafverteidigung in Dresden

Haben Sie eine Vorladung erhalten, gab es eine Hausdurchsuchung oder steht eine Verhaftung bevor? Bleiben Sie ruhig. Ich übernehme Ihre Verteidigung und wahre Ihre Rechte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden.

Soforthilfe: Die 3 wichtigsten Regeln im Strafrecht


  1. Machen Sie keine Angaben zur Sache!  Nennen Sie nur Ihre Personalien.

  2. Unterschreiben Sie nichts! Sie haben das Recht zu schweigen.

  3. Kontaktieren Sie mich umgehend. Je früher ich Akteneinsicht beantrage, desto besser sind die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.

Meine Schwerpunkte in der Strafverteidigung


Allgemeines Strafrecht

Verteidigung bei Vorwürfen wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Mein Ziel: Eine gerichtliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit vermeiden.


Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)

Verstöße gegen das BtMG wie Besitz, Handel oder Einfuhr von illegalen Substanzen. Hier ist eine schnelle Reaktion entscheidend, um das Strafmaß zu minimieren.


Verkehrsstrafrecht

Ob Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder Nötigung – ich kämpfe für Ihren Führerschein und gegen hohe Geldstrafen.


Jugendstrafrecht

Besonderer Schutz für Jugendliche und Heranwachsende (14–21 Jahre). Mein Fokus liegt auf dem Erziehungsgedanken des JGG, um die berufliche Zukunft Ihres Kindes zu sichern und Einträge im Führungszeugnis zu vermeiden.


Wirtschafts- & Steuerstrafrecht

In komplexen Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder Untreue berate ich Sie diskret und fachübergreifend (Schnittstelle zu meinem Schwerpunkt Steuerrecht).


Bußgeldverfahren & Ordnungswidrigkeiten

Ich prüfe Ihren Bußgeldbescheid kompetent bei:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen & Rotlichtverstößen

  • Abstandsvergehen & technischen Messfehlern

  • Ziel: Abwendung von Punkten in Flensburg, Bußgeldern oder Fahrverboten.


Setzen Sie auf

Rechtsanwalt Benedikt Tillmann

Ihr Rechtsberater & Strafverteidiger in Dresden

Rechtliche Konflikte erfordern mehr als Paragrafen – sie verlangen eine klare Strategie. Ob in der Strafverteidigung, im Immobilienrecht oder bei Unternehmensfragen: Ich vertrete Ihre Interessen in Dresden mit höchster Präzision.


Warum Sie auf mich setzen sollten:

  • Schnittstellen-Expertise: Einzigartiges Fachwissen an der Grenze von Straf-, Steuer- und Wirtschaftsrecht.

  • Präventiver Fokus: Ich löse Probleme nicht nur, ich vermeide sie im Vorfeld für Sie.


Engagiert, direkt und lösungsorientiert. Handeln wir gemeinsam, bevor Fakten geschaffen werden.

FAQ – Häufige Fragen

Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalte?

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Schweigen ist Ihr gutes Recht – alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht, der Akteneinsicht beantragen und Ihre Verteidigung gezielt vorbereiten kann.

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Ja – in vielen Fällen ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sinnvoll. Fehler bei der Messung (z. B. bei Blitzern, Abstandsmessung oder Rotlichtverstößen) sind keine Seltenheit. Als Anwalt für Verkehrsrecht prüfe ich die Beweislage, die Technik und die Verfahrensfehler und vertrete Sie im Bußgeldverfahren – mit dem Ziel, Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot zu vermeiden.

Wie sollte ich mich bei einer Hausdurchsuchung verhalten?

1. Prüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss: Lassen Sie die Ermittlungspersonen nur Räume betreten, die im Beschluss genannt sind!
2. Rufen Sie Ihren Anwalt an.
3. Verhalten Sie sich kooperativ, machen Sie aber keine Aussagen zur Sache selbst.
4. Lassen Sie sich ein Protokoll aushändigen.

Wie lange dauert ein Strafverfahren?

Die Dauer eines Strafverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab – z. B. der Art des Vorwurfs, der Arbeitsbelastung der Gerichte oder dem Umfang der Ermittlungen. Ein Ermittlungsverfahren kann wenige Wochen oder mehrere Monate dauern. Als Ihr Anwalt halte ich Sie über den Stand des Verfahrens stets auf dem Laufenden und setze mich für eine zügige und faire Bearbeitung ein.

Was kostet die Strafverteidigung?

Die Kosten eines Strafverteidigers richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. In bestimmten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung oder der Staat (bei Pflichtverteidigung) die Kosten. Ich kläre Sie transparent über alle entstehenden Kosten auf – in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?

Je nach Menge, Substanz und Vorstrafen reichen die Strafen bei Drogenbesitz oder -handel von einer Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Besonders streng wird mit sogenannten „nicht geringen Mengen“ umgegangen. Eine frühe und spezialisierte Strafverteidigung kann helfen, das Strafmaß deutlich zu reduzieren – auch mit dem Ziel, eine Verfahrenseinstellung oder Bewährungsstrafe zu erreichen.

Kann ich auch nach einer Verurteilung noch etwas tun?

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Wie erreiche ich meinen Verteidiger außerhalb regulärer Geschäftszeiten?

Schreiben Sie eine SMS an 01712967455 und schildern Sie kurz Ihre Situation. Bei Dringlichkeit melden wir uns umgehend.

Was soll ich tun, wenn ich einer Sexualstraftat beschuldigt werde?

Der Vorwurf einer Sexualstraftat (z. B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) ist höchst belastend – sowohl juristisch als auch persönlich. Wichtig ist: Schweigen Sie unbedingt gegenüber der Polizei oder Dritten und beauftragen Sie sofort einen Strafverteidiger. Frühzeitige anwaltliche Vertretung ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte vor falschen Anschuldigungen zu schützen.

Wie läuft ein Strafverfahren im Sexualstrafrecht ab?

Ein Verfahren beginnt in der Regel mit einer Anzeige oder einem Anfangsverdacht. Es folgen Ermittlungen, gegebenenfalls eine Vernehmung, und bei hinreichendem Tatverdacht eine Anklage. Besonders im Sexualstrafrecht kann es zu belastenden Situationen kommen – z. B. Konfrontationen mit der Aussage der mutmaßlichen Geschädigten. Als Ihr Anwalt achte ich darauf, dass Ihre Verteidigungsrechte gewahrt bleiben und die Ermittlungen objektiv geführt werden.

Sollte ich mich auch verteidigen lassen, wenn ich zu Unrecht beschuldigt wurde?

Ja – gerade im Sexualstrafrecht gibt es viele falschen Beschuldigungen. Die Aussage des mutmaßlichen Opfers ist häufig das einzige belastende Beweismittel. Sie kann aber ausreichen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Ich prüfe die Glaubhaftigkeit der Aussagen, analysiere Widersprüche und arbeite mit spezialisierten Gutachtern, wenn nötig. Ziel ist es, eine Verfahrenseinstellung, einen Freispruch oder eine möglichst milde Sanktion zu erreichen.

Kontaktieren Sie mich gerne

Schreiben Sie mir Ihr Anliegen und ich werde mich bei Ihnen melden.

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